Anlage 5 TrinkwV 2001

(zu § 15 Absatz 1, 2 und 4)Spezifikationen für die Analyse der Parameter

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 489 - 491)Teil IParameter, für die mikrobiologische Analysenverfahren spezifiziert sind

Die nachstehenden Verfahrensgrundsätze für mikrobiologische Analysen haben Referenzfunktion, sofern ein CEN/ISO-Verfahren angegeben ist; andernfalls dienen sie – bis zur etwaigen künftigen Annahme weiterer internationaler CEN/ISO-Verfahren für diese Parameter – als Orientierungshilfe.

a)Coliforme Bakterien und Escherichia coli (E. coli): DIN EN ISO 9308-1

b)Enterokokken: DIN EN ISO 7899-2

c)Pseudomonas aeruginosa: DIN EN ISO 16266

d)Bestimmung kultivierbarer Mikroorganismen – Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C:

aa)Verfahren nach DIN EN ISO 6222

bb)Als Koloniezahl wird die Zahl der mit 6- bis 8-facher Lupenvergrößerung sichtbaren Kolonien definiert, die sich aus den in 1 Milliliter des zu untersuchenden Wassers befindlichen Bakterien in Plattengusskulturen mit nährstoffreichen, peptonhaltigen Nährböden (1 % Fleischextrakt, 1 % Pepton) bei einer Bebrütungstemperatur von (20 ± 2) °C und (36 ± 1) °C nach (44 ± 4) Stunden Bebrütungsdauer bilden. Die verwendbaren Nährböden unterscheiden sich hauptsächlich durch das Verfestigungsmittel, sodass folgende Methoden möglich sind:

aaa)Agar-Gelatine-Nährböden, Bebrütungstemperatur (20 ± 2) °C und (36 ± 1) °C, Bebrütungsdauer (44 ± 4) Stunden oder

bbb)Agar-Nährböden, Bebrütungstemperatur (20 ± 2) °C und (36 ± 1) °C, Bebrütungsdauer (44 ± 4) Stunden

e)Clostridium perfringens (einschließlich Sporen):Membranfiltration, dann anaerobe Bebrütung der Membran auf m-CP-Agar bei (44 ± 1) °C über (21 ± 3) Stunden. Auszählen aller dunkelgelben Kolonien, die nach einer Bedampfung mit Ammoniumhydroxid über eine Dauer von 20 bis 30 Sekunden rosafarben oder rot werden.Zusammensetzung des m-CP-Agar: BasismediumTryptose   30 GrammHefeextrakt   20 GrammSaccharose    5 GrammCysteinhydrochlorid    1 GrammMgSO4 • 7H2O    0,1 GrammBromkresolpurpur    0,04 GrammAgar   15 GrammWasser (Anmerkung 1)1 000 MilliliterDie Bestandteile des Basismediums auflösen und einen pH-Wert von 7,6 einstellen. Autoklavieren bei 121 °C für eine Dauer von 15 Minuten. Abkühlen lassen und Folgendes hinzufügen: D-Cycloserin 0,4 GrammPolymyxin-B-Sulfat 0,025 GrammIndoxyl-ß-D-Glukosid aufgelöst in 8 ml sterilem Wasser  0,06 GrammSterilfiltrierte 0,5 %ige Phenolphthalein-Diphosphat-Lösung 20 MilliliterSterilfiltrierte 4,5 %ige Lösung von FeCl3 • 6 H2O  2 Milliliter

f)Legionellen: Die Untersuchung auf Legionella spec. ist entsprechend ISO 11731 sowie DIN EN ISO 11731 Teil 2 unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorliegender Empfehlungen des Umweltbundesamtes durchzuführen.

Anmerkung 1:Es ist destilliertes oder deionisiertes Wasser zu verwenden, das frei von Substanzen ist, die das Wachstum der Bakterien unter den Untersuchungsbedingungen hemmen, und das der DIN ISO 3696 entspricht.Teil IIParameter, für die Verfahrenskennwerte spezifiziert sind

Für folgende Parameter sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analysenverfahren mindestens geeignet ist, dem Grenzwert entsprechende Konzentrationen mit den nachstehend genannten Spezifikationen für Richtigkeit, Präzision und Nachweisgrenze zu messen. Unabhängig von der Empfindlichkeit des verwendeten Analysenverfahrens ist das Ergebnis mindestens bis auf die gleiche Dezimalstelle wie bei dem jeweiligen Grenzwert in den Anlagen 2 und 3 anzugeben.Laufende NummerParameterRichtigkeit in % des Grenzwertes (Anmerkung 1)Präzision in % des Grenzwertes (Anmerkung 1)Nachweisgrenze in % des Grenzwertes (Anmerkung 2)Bemerkungen 1AcrylamidAnhand der Produktspezifikation zu kontrollieren 2Aluminium101010 3Ammonium101010 4Antimon252525 5Arsen101010 6Benzo-(a)-pyren2525257Benzol2525258Blei1010109Bor10101010Bromat25252511Cadmium10101012Chlorid10101013Chrom10101014Cyanid101010Mit dem Verfahren sollte der Gesamtcyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können151,2-Dichlorethan25251016Eisen10101017Elektrische Leitfähigkeit10101018EpichlorhydrinAnhand der Produktspezifikation zu kontrollieren19Fluorid10101020Kupfer10101021Mangan10101022Natrium10101023Nickel10101024Nitrat10101025Nitrit10101026Oxidierbarkeit25251027Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt- Wirkstoffe252525Die Verfahrenskennwerte gelten für jeden einzelnen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff und Biozidprodukt-Wirkstoff und hängen von dem betreffenden Mittel ab. Die Nachweisgrenze ist möglicherweise nicht für alle Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe erreichbar; die Erreichung dieses Standards sollte angestrebt werden28Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe252525Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 25 % des Grenzwertes in Anlage 229Quecksilber20101030Selen10101031Sulfat10101032Tetrachlorethen252510Die Verfahrenskennwerte gelten bei 50 % des Grenzwertes in Anlage 233Trichlorethen252510Die Verfahrenskennwerte gelten bei 50 % des Grenzwertes in Anlage 234Trihalogenmethane252510Die Verfahrenskennwerte gelten für die einzelnen spezifizierten Stoffe bei 25 % des Grenzwertes in Anlage 235Uran10101036VinylchloridAnhand der Produktspezifikation zu kontrollieren

Für die Wasserstoffionen-Konzentration sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das verwendete Analysenverfahren geeignet ist, dem Grenzwert entsprechende Konzentrationen mit einer Richtigkeit von 0,1 pH-Einheiten und einer Präzision von 0,1 pH-Einheiten zu messen. Für die Kontrolle der Trübung von aufbereitetem Oberflächenwasser sollen die spezifizierten Verfahrenskennwerte gewährleisten, dass das angewandte Analysenverfahren mindestens geeignet ist, den Trübungswert mit einer Richtigkeit, einer Präzision und einer Nachweisgrenze von jeweils 25 % zu messen.

Anmerkung 1:Dieser Begriff ist in ISO 5725 definiert.

Anmerkung 2:Nachweisgrenze ist entweder

–die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters oder

–die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.Teil IIIParameter, für die keine Verfahrenskennwerte spezifiziert sind

Färbung Geruch Geschmack Organisch gebundener Kohlenstoff